"Durch die Anlagenverwaltung ist ein großer finanzieller Schaden entstanden", sagte Stadtdekanin Barbara Kittelberger am Mittwoch in München. Das investierte Geld stamme aus den Rücklagen der Kirchengemeinden, Einrichtungen sowie dem Dekanat, sagte Kittelberger. Diese Rücklagen werden treuhänderisch vom Kirchengemeindeamt verwaltet und etwa für Baumaßnahmen oder Jugend- und Seniorenarbeit verwendet.
Offenbar keine Prüfinstanz
Das Kirchengemeindeamt verwaltet Rücklagen in Höhe von rund 34 Millionen Euro, davon stammen etwa 14 Millionen Euro aus den Gemeinden. Offenbar gab es bislang keine Instanz, die die konkreten Entscheidungen der Anlagestrategie des Kirchengemeindeamtes überprüft hat. Von den insgesamt 63 Gemeinden im Dekanatsbezirk München lassen 43 ihr Geld vom Kirchengemeindeamt verwalten.
###mehr-artikel###Die Stadtdekanin betonte, dass die Finanzverwaltung im Kirchengemeindeamt den Auftrag gehabt habe, eine "konservativ-nachhaltige Geldanlage mit zeitnaher Liquidität und höchstmöglicher Sicherheit" zu verfolgen. "Das bedeutet, keinesfalls spekulativ anzulegen", ergänzte Kittelberger.
Dazu gehöre die Maßgabe, maximal 28 bis 30 Prozent in Mittelstandsanleihen zu investieren. Tatsächlich sei eine "exorbitant hohe Anlage" von 50 Prozent in Mittelstandsanleihen erfolgt. Offenbar habe keiner der Verantwortlichen die konkreten Anlageentscheidungen des Kirchengemeindeamtes überprüft.
Wie hoch der finanzielle Verlust tatsächlich ausfallen wird, sei noch offen, sagte die Stadtdekanin. Derzeit erfolge eine Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, die voraussichtlich Mitte Februar abgeschlossen sei. Bis dahin sei der verantwortliche Leiter der Abteilung Finanz- und Buchhaltungswesen im Kirchengemeindeamt von seinen Funktionen entbunden.
Konsequenzen angekündigt
"Wir werden aus gemachten Fehlern Konsequenzen ziehen", versprach Kittelberger. Seit Bekanntwerden der ersten Insolvenz im Juli 2013 seien verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. Der Dekanatsbezirk habe "umgehend" Ansprüche bei den Gläubigerversammlungen der insolventen Unternehmen geltend gemacht.
Die Anlagekriterien seien überarbeitet und ergänzt worden: "Die Anlagestrategie wird eine noch breitere Streuung der Investitionen umfassen, und die Höhe der Investition bei einzelnen Unternehmen und in bestimmte Branchen wird begrenzt", erläuterte Kittelberger. Zudem solle ein Lenkungskreis für die Rücklagenverwaltung eingesetzt werden.
Gemeinden und Dekanate entscheiden selbst
In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verfügen Kirchengemeinden und Dekanate selbst über ihre Finanzen. "Es gibt keine landesweiten Vorgaben", sagte der Sprecher der Landeskirche, Johannes Minkus. Zwar gebe es eine Anlageverordnung der Landeskirche. Doch wie Gemeinden und Dekanate Gelder investierten, bleibe ihnen selbst überlassen.
Bei Geldanlagen gebe keine Genehmigungsstruktur, ergänzte der Kirchensprecher. Sämtliche Gemeinden und Dekanate würden regelmäßig vom landeskirchlichen Rechnungsprüfungsamt kontrolliert. "Allerdings erfolgt diese Prüfung nachträglich", sagte Minkus. Derzeit werde an einer Muster-Richtlinie für Dekanate und Gemeinden gearbeitet.