Danach sollen auch Schwule und Lesben das adoptierte Kind des Partners annehmen dürfen. Der Entwurf, der auch dem epd vorliegt, setzt ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, geht aber nicht darüber hinaus.
###mehr-artikel###Maas sagte der Zeitung, dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung. "Wir werden weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden", unterstrich der Minister.
Durch die eingetragene Lebenspartnerschaft haben Schwule und Lesben eheähnliche Rechte. Ein wesentlicher Unterschied besteht noch im Adoptionsrecht: Gemeinsam darf ein homosexuelles Paar keine Kinder adoptieren. Schwule und Lesben dürfen bisher nur das leibliche Kind des Partners annehmen. Im vergangenen Februar urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass dies auch für adoptierte Kinder des Partners gelten müsse. Dieses Urteil hatte die schwarz-gelbe Regierung nicht mehr umgesetzt. Die Karlsruher Richter verlangten eine Umsetzung bis zum 30. Juni 2014.
CDU warnt vor weiteren Schritten
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird die Sukzessivadoption als einziges konkretes Vorhaben bei der Gleichstellung von Homo-Paaren genannt. Die SPD hatte zuvor auch die komplette Gleichstellung im Adoptionsrecht gefordert. Aus der Union kam bereits die Warnung an den Justizminister, bei Gesetzen nicht weiterzugehen. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), sagte dem "Tagesspiegel", er sehe "keine Notwendigkeit", über die Vorgaben aus Karlsruhe hinauszugehen.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, kritisierte den Plan des Justizministers. Dies sei "nicht einmal ein Mini-Schritt zur Gleichstellung", sagte Beck. Er kündigte an, parallel zum Entwurf der Koalition einen Gesetzesantrag ins Parlament einzubringen, der ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare einräumt. Wann sich Kabinett und Bundestag mit dem Thema befassen, war zunächst unklar.