Ein Angeklagter muss unter Einbeziehung einer Vorstrafe für ein Jahr und fünf Monate hinter Gitter.
Der Vorsitzende Richter Michael Goebel folgte bei der Strafzumessung weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Zwei Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Tat erst 17 und 18 Jahre alt waren, erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.
Die jungen Männer, die jetzt zwischen 18 und 36 Jahren alt sind und der rechtsextremen Szene in der ostsächsischen Stadt angehören, hatten am Abend des 17. Oktober 2012 versucht, in die Wohnung des Paares in einem Mehrfamilienhaus in Hoyerswerda einzudringen. Sie hätten gegen die Tür getreten, den Strom abgestellt, Türspione verklebt und die Mittdreißiger, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert und beispielsweise Aufkleber aus dem Straßenbild entfernt hatten, lautstark bedroht.
Die beiden Opfer, die Hoyerswerda nach dem Übergriff verlassen hatten und jetzt in einer anderen Stadt leben, hätten am Tatabend "drei Stunden panische Todesangst" durchlitten, sagte Klaus Bartl, Anwalt der als Nebenkläger aufgetretenen Geschädigten. Er hatte eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs gefordert. Dem folgte das Gericht nicht, weil keine Bedrohung für weitere Personen als die beiden Opfer bestanden habe.
Offen blieb im Prozess die Frage, wer den Anstoß für den Wegzug des Paares aus der Stadt gegeben hat. Kurz nach der Tat hatte es geheißen, dieser sei auf Anraten der Polizei erfolgt. Ein Polizeisprecher war mit der Äußerung zitiert worden, es sei leichter, zwei Menschen in Sicherheit zu bringen, als 30 Personen zu bewachen oder Streifenwagen patrouillieren zu lassen. Das hatte für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Mehrere Polizeibeamte sagten aber im Zeugenstand aus, das Angebot für einen zeitweiligen Wegzug sei von der Opferberatung unterbreitet worden.