Die Bilder verletzten den 73-jährigen Mosley "schwer" in seiner Intimsphäre, urteilte das Landgericht Hamburg am Freitag. Google kritisierte die Entscheidung und kündigte Berufung an (AZ: 324 O 264/11).
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Das Landgericht beschränkte das Verbreitungsverbot nicht auf einen bestimmten Kontext oder eine bestimmte Internetadresse. In diesem Fall sei ausnahmsweise ein allgemeines Verbot erforderlich, weil nicht vorstellbar sei, "dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten", führten die Richter aus.
Google stelle die Bilder zwar nicht selbst ins Internet, hafte aber als "Störerin" auf Unterlassung. Die Suchmaschine habe keine Maßnahmen getroffen, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern. Soweit Google geltend mache, das Unternehmen besitze keine entsprechende Filtersoftware, sei dieser Einwand unzureichend, erklärte das Gericht. Es sei nicht erkennbar, dass die Suchmaschine sich zumindest bemüht hätte, eine Software oder andere Verfahren zu entwickeln, obwohl ihr bekannt sei, dass gelöschte Bilder bei einer neuen Einstellung durch andere Dritte erneut verbreitet werden.
Google: "Beunruhigendes Signal"
Mosley war zuvor gegen einzelne Webseitenbetreiber vorgegangen. Die heimlich aufgenommenen Bilder tauchten laut Mitteilung des Landgerichts trotzdem immer wieder bei Google auf.
Google will das Urteil nicht hinnehmen. "Auch wenn es sich auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte bezieht, setzt das heutige Urteil dennoch ein beunruhigendes Signal", erklärte ein Unternehmenssprecher. Es könne dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung kleinster Bestandteile von Inhalten verpflichtet würden. "Unserer Meinung nach widerspricht dies europäischer Gesetzgebung."
Der Streit geht auf eine Veröffentlichung der britischen Zeitung "News of the World" im März 2008 zurück. Das inzwischen eingestellte Murdoch-Blatt hatte Bilder und ein Video veröffentlicht, die Mosley und fünf Prostituierte in Uniform bei sadomasochistischen Praktiken zeigten. Die Zeitung schrieb von einer "kranken Nazi-Orgie", während Mosley jede Verbindung zum Nationalsozialismus bestritt. Die internationale Presse berichtete intensiv über den Fall.