Lieberknecht: Thüringen hält an Staatsleistungen für die Kirchen fest

Lieberknecht: Thüringen hält an Staatsleistungen für die Kirchen fest
"Wir haben kein Interesse, an der gegenwärtigen Lage etwas zu ändern": Die Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen in Thüringen ist nach Einschätzung von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) kein Thema.

Dagegen hatte die Synodenpräses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, in einem Interview von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Ablösung der Staatsleistungen empfohlen.

"Wir sind damit gut gefahren"

Lieberknecht betonte, mit den regelmäßigen Zahlungen werde vom Freistaat anerkannt, "dass die Kirchen Leistungen erbringen, die der Gesellschaft insgesamt zugute kommen und von ihr auch erwartet werden, von den Kirchen allein aber nicht finanziert werden könnten". Als Beispiele nannte sie die kirchliche Sozialarbeit, aber auch "die kulturhistorischen Lasten, die die Kirchen tragen". Die große Dichte an Kirchen, Kirchenorgeln oder Kirchtürmen in Mitteldeutschland sei ein Erbe "nicht nur unserer Region und Gesellschaft, sondern zugleich ein nationales Erbe. Da sehe ich auch den Bund in der Pflicht."

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Die Zahlungen der Bundesländer von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die beiden Kirchen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde. Während der Bund dafür ein Rahmengesetz beschließen müsste, wären für die Zahlung die Länder zuständig, die die Leistungen mit den Kirchen vertraglich geregelt haben. Thüringen zahlte 2011 den Angaben zufolge 21,6 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen.

In Thüringen gebe es weder von den Kirchen noch von den Parteien Signale, an den Staatsleistungen etwas zu ändern, sagte Lieberknecht. "Im Gegenteil: Im Landtag haben alle Parteien im vergangenen Frühjahr einmütig bekräftigt, dass sie an den Staatsleistungen festhalten wollen. Dieser Beschluss gilt nach wie vor." Die entsprechenden Regelungen im Freistaat hätten sich bewährt, "und wir sind gut damit gefahren". Keine der beteiligten Seiten fühle sich "übervorteilt". "Deshalb will ein Schritt zu Veränderungen in dieser Frage sehr gut überlegt sein", fügte die Regierungschefin hinzu.