Bis 20. Dezember müssen die Einrichtungen endgültig geschlossen werden. Das Wohl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen sei in der Haasenburg gefährdet, hieß es zur Begründung. Der Träger, die Haasenburg GmbH, sei nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden. In den Einrichtungen könne eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der untergebrachten Minderjährigen deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Betreuung nicht ausreichend gesichert
Die Alltagspraxis in der Haasenburg widerspreche "in erheblichem Maße dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung", hieß es weiter. Die notwendige gesundheitliche und medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen sei nicht ausreichend gewährleistet. Die Eignung und Zuverlässigkeit der Haasenburg GmbH sei damit nicht mehr gegeben.
Der Anfang November vorgelegte Bericht der vom Ministerium eingesetzten Untersuchungskommission belege eindrücklich, dass das pädagogische Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen geprägt sei, betonte Münch. Es bestehe eine latente Gefahr für die Jugendlichen, da sie jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen müssten.
Erheblicher Reformbedarf
Der Bericht der Kommission habe klar gemacht, dass es "nicht nur an einzelnen Punkten, sondern nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erheblichen Reformbedarf gibt", betonte Münch. Diese weitreichenden Reformen seien "weder realistisch noch umsetzbar". Aus diesem Grund werde die Betriebserlaubnis widerrufen. Die Schließung geht auf eine lange Debatte über Misshandlungsvorwürfe gegen die Einrichtungen zurück, die seit Mitte Juni zunächst von der Berliner "tageszeitung" veröffentlicht wurden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat inzwischen rund 70 Ermittlungsverfahren aufgenommen.