EuGH: Ehe und Lebenspartnerschaft im Arbeitsrecht gleichstellen

Foto: Cliff DesPeaux / Reuters
EuGH: Ehe und Lebenspartnerschaft im Arbeitsrecht gleichstellen
Arbeitgeber in Europa müssen Homosexuellen in einer Lebenspartnerschaft die gleichen Vorteile gewähren wie verheirateten Mitarbeitern.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil klargestellt.

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Die höchsten EU-Richter gaben einem schwulen Kläger aus Frankreich recht. Dieser hatte sich über einen Tarifvertrag beschwert, der nur im Fall einer "herkömmlichen" Hochzeit Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie vorsieht. (AZ: C-267/12)

Darin sieht der EuGH "eine unmittelbare, auf der sexuellen Ausrichtung beruhende Diskriminierung von homosexuellen Arbeitnehmern". Zwar dürfen Schwule in Frankreich seit diesem Jahr auch eine Ehe eingehen, allerdings stammt der fragliche Fall aus dem Jahr 2012. Der EuGH beruft sich auf eine EU-Richtlinie zur Gleichstellung im Arbeitsrecht aus dem Jahr 2000. Ein umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung über das Berufsleben hinaus hat die EU bisher nicht, da etliche europäische Regierungen hier keine Zuständigkeit Brüssels sehen.