Vertreter der beiden großen Kirchen unterzeichneten am Freitag in Berlin eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bund. Das ergänzende Hilfesystems geht auf die Empfehlungen des Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch zurück. Damit soll Betroffenen der Zugang zu Therapien und Beratungsangeboten erleichtert werden. Eine unabhängige Clearingstelle organisiert und betreut die Maßnahmen.
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Die Beteiligung der Kirchen habe für die Betroffenen eine große Bedeutung, sagte Staatssekretär Lutz Stroppe vom Bundesfamilienministerium. "Die Kirchen leisten damit neben ihren finanziellen Hilfen einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung des Leids der Betroffenen." Stroppe appellierte an die übrigen am Runden Tisch beteiligten Organisationen, dem Beispiel der Kirchen zu folgen.
Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sagte deren Berliner Bevollmächtigter, Prälat Martin Dutzmann: "Wir haben uns bereits am Runden Tisch dafür eingesetzt, dass ein solches Hilfesystem geschaffen wird, denn wir werden uns unserer Verantwortung als Arbeitgeber nicht entziehen." Die evangelischen Landeskirchen haben Dutzmann zufolge auf den Abschluss der Vereinbarung hingearbeitet. Im Sinne der Betroffenen wollten sie auf die Beurteilung der Clearingstelle bauen, die über die Erfordernisse und den Umfang der Hilfen für Betroffene Empfehlungen gibt.
Bund stellt 50 Millionen Euro für Opferhilfe bereit
Die Kirchen hätten an der Erarbeitung der Empfehlungen des Runden Tisches mitgewirkt und auch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei Kampagnen, Monitoring und im Fachbeirat unterstützt, sagte Bischof Stephan Ackermann. Für die Betroffenen habe die Umsetzung der Empfehlungen zu immateriellen und materiellen Hilfen zentrale Bedeutung. Ackermann ist der Beauftragte der katholische Kirche für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Es sei ein gutes Zeichen, dass die entsprechende Vereinbarung schon bald auch von der Konferenz der Deutschen Ordensobern unterzeichnet werde, ergänzte der Bischof.
Die beiden großen Kirchen sind den Angaben nach die ersten Institutionen, die sich am ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich beteiligen. Der Runde Tisch hatte in seinem Abschlussbericht die Errichtung eines gemeinsamen Hilfesystems von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen für die Betroffenen gefordert. Der vom Bund mit 50 Millionen Euro ausgestattete "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" war im Mai 2013 als erster Teil des ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt gestartet.
Unterdessen hat sich Mecklenburg-Vorpommern mit rund einer Million Euro beteiligt. Auch Bayern hat Bereitschaft gezeigt, in den Fonds einzuzahlen. Aus dem Fonds können Sachleistungen wie psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen finanziert werden. Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können über die Fonds-Geschäftsstelle bis zum 30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.