Die Erste Kammer stimmte mit breiter Mehrheit einer Entschließung zu. Danach soll die Regierung prüfen, ob durch Änderung eines anderen Strafrechtsparagrafen ein ausreichender Schutz von Gläubigen vor Religionsbeschimpfung erreicht werden kann, ohne die Freiheit der Meinungsäußerung unnötig einzuschränken.
Sozialisten und Linksliberale für Abschaffung
Im April hatte bereits die Zweite Parlamentskammer die Abschaffung der Strafvorschrift beschlossen. Die Initiative dazu ging von Abgeordneten der Sozialistischen Partei und der linksliberalen D66 aus. Gegen die Streichung wenden sich vor allem die christlichen Parteien.
###mehr-artikel###Der Strafrechtsparagraf 147 wurde 1932 eingeführt. "Mit einer Gefängnisstrafe von maximal drei Monaten oder einer Geldbuße wird bestraft, wer sich öffentlich durch verhöhnende Gotteslästerung auf verletzende Art und Weise äußert." Anlass war die Verhöhnung von Religion mit Text und Karikatur in kommunistischen Schriften. Seit mehr als vier Jahrzehnten gab es keine Verfahren mehr wegen des Vorwurfs der Gotteslästerung.
Der Schriftsteller Gerard Reve wurde im sogenannten "Eselsprozess" zwar angeklagt, vom höchsten Gericht 1968 aber freigesprochen. In seinem Roman "Nader tot U" (deutsch: Näher zu Dir, 1970) beschrieb er die Vorstellung, sich mit Gott in Gestalt eines "einjährigen, mausgrauen Esels" geschlechtlich zu vereinigen.