Die eingegangenen Strafanzeigen ergäben "keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht", sagte der Chef der Limburger Staatsanwaltschaft, der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel, dem Nachrichtenmagazin "Focus". Das Ergebnis der Prüfkommission der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zu möglichen Verfehlungen beim Bau der Bischofsresidenz werde man abwarten. "Danach entscheiden wir", sagte Sagebiel.
###mehr-artikel###Gegen Tebartz-van Elst sind mehr als zwei Dutzend Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Untreue eingegangen. Die Anzeigen betreffen die Kostenexplosion beim Bau der neuen Bischofsresidenz auf dem Domberg. Das Bistum hatte am 7. Oktober die Kosten mit einer Höhe von 31 Millionen Euro angegeben. Ursprünglich waren in der Planung für den Bau des neuen Amts- und Wohnsitzes des Bischofs 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Zum Baubeginn 2010 waren die Kosten mit 5,5 Millionen Euro angegeben worden. Noch ist nicht sicher, ob die Summe von 31 Millionen Euro das letzte Wort ist.
Untreue wird nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Anfang der Woche hatte das Amtsgericht Hamburg das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof wegen Falschaussagen vor Gericht im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien vorläufig eingestellt. Gegen den Bischof erging die Aufforderung, eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen.
"Vertrauensverhältnis zerstört"
Einen Tag zuvor hatte die Diözesanversammlung im Bistum Limburg erklärt, sie sehe das Vertrauensverhältnis zwischen Tebartz-van Elst und seiner Diözese "als so zerstört an, dass ein Neubeginn mit dem Bischof nicht möglich erscheint". Der Bischof hält sich nach seiner Beurlaubung durch Papst Franziskus derzeit in der Benediktinerabtei Metten in Bayern auf.