Voraussetzung ist, dass sie einer Kirche angehören, die wechselseitig das Taufsakrament anerkennen. Elf christliche Kirchen hatten 2007 in der Magdeburg eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie die in den jeweiligen Kirchen vorgenommenen Taufen förmlich anerkennen.
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In Westfalen sollen Taufpaten zwar weiterhin möglichst evangelisch sein. Die bisherige Bestimmung, dass mindestens ein Pate der evangelischen Kirche angehören muss, scheine aber immer mehr Familien den Weg zur Taufe zu versperren, heißt es zur Begründung für die Neuerung. Wenn Eltern gar keine Taufpaten aufbieten können, soll in Ausnahmefällen auch ohne Paten getauft werden können, sofern das Presbyterium der Kirchengemeinde zustimmt.
Künftig genügt es auch, einen Paten zu bestellen. Bisher galt dies nur in Ausnahmen. Als Aufgabe der Paten ist in der Taufordnung der westfälischen Kirche festgehalten, das Patenkind zur Taufe zu begleiten und mit den Eltern nach bestem Vermögen den Weg zu einem Leben als evangelischer Christ zu weisen.