"Pro-NRW"-Kundgebungen am 9. November bleiben untersagt

"Pro-NRW"-Kundgebungen am 9. November bleiben untersagt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verbot von zwei Kundgebungen der rechtsextremen Splitterpartei "Pro NRW" in Duisburg am 9. November bestätigt.

Die Entscheidung der Polizei sei rechtmäßig, die Versammlungen am Gedenktag zur Reichspogromnacht zu untersagen, erklärte das Gericht am Donnerstag in Düsseldorf. Die Richter folgten der Argumentation der Polizei, die durch die provozierende Terminwahl eine Gefahr für die öffentliche Ordnung gegeben sah. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich (AZ: 18 L 2231/13).

###mehr-artikel###

Die Duisburger Polizeipräsidentin Elke Bartels hatte am Dienstag die für Samstag geplanten Kundgebungen untersagt. Am Gedenktag an die Reichspogromnacht 1938 zu Versammlungen "Kein Asyl in Neumühl" und "Rheinhausen darf nicht Klein-Bukarest werden" aufzurufen, erfülle nach ihrer Ansicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Der 9. November erinnere an den Auftakt für die Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus, der nicht nur jüdische Menschen zum Opfer fielen, sondern auch vom Balkan stammende Sinti und Roma, betonte die Polizeipräsidentin.

In Essen verbot Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr am Donnerstag eine für den 9. November angemeldete Demonstration der NPD. Die rechtsextreme Partei wollte eine Kundgebung "Gedenken an die Mauertoten" veranstalten. "Versammlungen der NPD am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in der Reichspogromnacht nehmen die Bürger als Provokation wahr", erklärte Fischer-Weinsziehr.