Die Anklage basiere auf Ermittlungen des Bundeskriminalamtes, das Computer und Laptops des Angeklagten ausgewertet habe. Dabei seien "deutliche Hinweise" für die Hackerangriffe gefunden worden. Die Ermittlungen gegen einen zweiten Verdächtigen wurden den Angaben zufolge mangels hinreichender Beweise eingestellt.
###mehr-links### Die Homepage der Gedenkstättenstiftung Buchenwald/Mittelbau-Dora war im Sommer 2010 manipuliert worden. Nutzer der Seite wurden damals auf Internetauftritte von Holocaust-Leugnern umgelenkt, das Totenbuch der KZ Opfer war zerstört worden. Stiftungsdirektor Volkhard Knigge sprach damals von einer "Kriegserklärung" auf die Gedenkstätten-Arbeit und den Versuch von Neonazis, Erinnerung zu zerstören.
Der jetzt Angeklagte war nach Angaben des MDR entgegen ersten Informationen vor drei Jahren für Polizei und Justiz kein Unbekannter. Gegen ihn habe es zur Tatzeit bereits mehrere Ermittlungen wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole gegeben. Wenige Wochen vor dem Hackerangriff sei er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.