Berliner Richter lehnen Anwältinnen mit Kopftuch ab

Berliner Richter lehnen Anwältinnen mit Kopftuch ab
Anwältinnen mit Kopftuch sind in Berlin bereits mehrmals von Richtern abgelehnt worden. Ob es dienstrechtliche Konsequenzen gab, teilte der Justizsenator nicht mit.

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In Berliner Gerichtssälen stoßen muslimische Rechtsanwältinnen mit Kopftuch offenbar immer wieder auf Unverständnis. In den vergangenen drei Jahren wurden in mehreren Fällen kopftuchtragende Anwältinnen von Richtern abgelehnt. Darauf verwies Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Samstag in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion. Ihm seien bislang vier Fälle bekannt, in denen es "zu einem Konflikt gekommen ist". Der erste derartige Vorfall sei im Februar 2011 gemeldet worden, der letzte im April 2013.

Heilmann weigerte sich unter Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit, die Fälle zu kommentieren. Ob dienstrechtlich auf die vier betroffenen Richterinnen und Richter "eingewirkt" worden sei, ließ der Justizsenator offen. Diese Frage sei nur unter Hinzuziehung der Personalakten zu beantworten. Dazu hätten aber die betroffenen Richter nicht ihre Einwilligung gegeben.

Im Fall einer Schöffin am Amtgericht Tiergarten, die ein sogenanntes Hidschab-Kopftuch trug, hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Diese wurde vom Berliner Kammergericht im Oktober 2012 allerdings verworfen. Das Kammergericht sah nach Angaben Heilmanns im Tragen des Kopftuches keinen Umstand, der die Unfähigkeit der Schöffin begründete, das Schöffenamt zu bekleiden und damit auch an der Urteilsfindung beteiligt zu sein.