Ihre Behörde sehe deshalb keine Veranlassung, dem Antrag des Amtsgerichts Hamburg-Mitte stattzugeben und vom beantragten Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst abzusehen, sagte Frombach.
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Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hatte am Dienstag angeregt, das Verfahren gegen den Geistlichen gegen eine Geldauflage einzustellen. Diesem Vorschlag müssten sowohl der Bischof als auch die Staatsanwaltschaft zustimmen. Frombach machte weder zur Höhe der vom Amtsgericht vorgeschlagenen Geldauflage noch zur Höhe der staatsanwaltschaftlichen Forderung Angaben. Die Summen seien intern, sagte sie.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Tebartz-van Elst vor, in zwei von ihm betriebenen Zivilverfahren gegen den "Spiegel"-Verlag und einen "Spiegel"-Journalisten sowie gegen die Nachrichtenplattform "Spiegel Online" gelogen zu haben. Der Bischof habe an Eides statt versichert, er habe gegenüber dem Journalisten nicht behauptet, auf einem Flug nach Indien in der Business-Klasse geflogen zu sein. "Diese Erklärung ist nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch", teilte die Staatsanwaltschaft mit.