Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck habe mit der liturgischen Textsammlung auf die gesellschaftlichen Veränderungen reagiert, sagte Bischof Martin Hein am Freitag in Kassel. Der Wandel im Verständnis von Ehe und Partnerschaft sei tiefgreifend und vollziehe sich in "rasanter Geschwindigkeit".
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In den 20 evangelischen deutschen Landeskirchen sind die Regelungen zur Segnung homosexueller Partnerschaften unterschiedlich. Während in einigen Landeskirchen eigene Segnungsgottesdienste üblich sind, ist andernorts nur eine seelsorgerliche Begleitung des Paares mit Segnung vorgesehen. Als besonders liberal gilt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Seit einer Synodenentscheidung vom Juni 2013 ist die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares der kirchlichen Trauung weitgehend gleichgestellt. Wie die Heirat von Mann und Frau wird sie in das Kirchenbuch eingetragen.
Mit der Handreichung in Kurhessen-Waldeck verbinde man die Hoffnung, dass "die gleichgeschlechtlichen Paare sich mit ihrer Lebensform in unserer Kirche angenommen fühlen", sagte Hein. Der Bischof machte jedoch auch den Unterschied zu einer Trauung von Mann und Frau deutlich. "Beides ist zwar eine Segnung", erklärte er, "aber mit unterschiedlicher Wertigkeit."
Eigenes Register für Homosexuelle
Kirchenrechtlich gebe es noch einen Unterschied, in der liturgischen Form des Gottesdienstes aber nicht mehr. So würden Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare zum Beispiel nicht im Stammbuch eingetragen, sondern in einem eigenen Register beurkundet. Pfarrer seien durch die Handreichung jedoch nicht verpflichtet, homosexuelle Paare zu segnen, fügte Hein hinzu. Der Bischof betonte, dass bisher lediglich ein Pfarrer die neue Handreichung abgelehnt habe.
Schon zuvor waren Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in der Landeskirche möglich gewesen, doch waren Pfarrer mitunter verunsichert, wie sie zu gestalten seien. Nach den Worten von Propst Helmut Wöllenstein, dem Vorsitzenden der Liturgischen Kammer, gibt es in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck pro Jahr etwa fünf bis sieben Segnungen homosexueller Paare in eingetragener Partnerschaft.