Sterbehilfe: Niederländer verurteilt, aber nicht bestraft

Sterbehilfe: Niederländer verurteilt, aber nicht bestraft
Ein Gericht in den Niederlanden hat am Dienstag einen Mann verurteilt, der seiner 99 Jahre alten Mutter beim Suizid geholfen hat.

Der Sohn habe gegen die Gesetze verstoßen, die Sterbehilfe nur durch Ärzte erlauben, befand das Gericht. Dennoch haben die Richter den Mann nicht bestraft. "Weil er aus Liebe zu seiner Mutter und dem Wunsch ihr zu helfen handelte", so lautete die Begründung.

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Der Fall hatte in den Niederlanden für Diskussionen gesorgt. Der 71-Jährige hatte seiner Mutter 2008 mit einer großen Menge Anti-Malariamittel beim Suizid geholfen. In den Niederlanden ist die Hilfe bei der Selbsttötung ein Straftatbestand. Im Dezember 2012 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, weil der 71-Jährige gegen die Sterbehilfe-Gesetze verstoßen habe. Seit 2002 ist aktive Sterbehilfe in den Niederlanden zwar möglich, allerdings gilt dieses Recht nur für Ärzte.

Mit der Verurteilung am Dienstag hat das Gericht in der Stadt Zutphen nahe Arnheim die enge Auslegung des Sterbehilfe-Gesetzes bestätigt. Ein Freispruch hätte möglicherweise andere Familienangehörige ermutigt, Nahestehende beim Suizid zu unterstützen. Nur wer unheilbar krank ist oder unerträglich leidet, kommt nach den niederländischen Gesetzen für Sterbehilfe infrage. Auf alte Menschen, die ihr Leben als abgeschlossen betrachten, kommt das Recht nicht in Betracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verlangt. Obwohl er aus hehren Motiven gehandelt habe, bleibe seine Tat ein Verstoß gegen das Gesetz, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Der 71-Jährige wollte seiner Mutter ihren letzten Wunsch auf ein selbstbestimmtes Lebensende erfüllen. Der aktuelle Fall wurde öffentlich, weil der Sohn seine Mutter in ihren letzten Minuten auf Video aufnahm und sich damit an die Medien wandte.