Er könne den Wunsch gut verstehen, dass Hinterbliebene, denen der Gang zum Friedhof aus gesundheitlichen Gründen schwer fällt, die Urne mit der Asche des eben Verstorbenen nah bei sich haben wollen, schreibt Dröge in seiner Kolumne im Berliner Boulevardblatt "B.Z." (Donnerstagsausgabe). Dies sei "nachvollziehbar, allerdings nur in der ersten Trauerphase von vier bis sechs Wochen".
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Zur Trauer gehöre es auch, "loszulassen und die Urne beizusetzen", betonte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Hintergrund ist der Vorstoß Bremens, das als erstes Bundesland künftig bis zu zwei Jahren die Aufbewahrung der Urnen Verstorbener bei Angehörigen erlauben will. Dazu wird nach einem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft im September derzeit eine Novelle des Bestattungsrechtes erarbeitet. Die Kirchen reagierten darauf mit scharfer Kritik.
Dröge sagte: "Jeder Mensch lebt in einem Geflecht von Beziehungen, hat Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen." Auch sie wollten Abschied nehmen. "Deshalb brauchen wir Friedhöfe als öffentliche Orte der Erinnerungskultur." Zudem könne durch den Friedhofszwang für Urnen der würdevolle Umgang mit Verstorbenen sichergestellt werden.
In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder. Mit der Bremer Novelle wird das aus dem Jahr 1934 stammende deutsche Feuerbestattungsgesetz zumindest teilweise ausgehebelt. Danach muss eine Urne mit der Asche des Toten zwingend sofort auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen wie Friedwäldern beigesetzt werden.