Menschenrechtsgericht: Entlassung wegen HIV-Infektion ist illegal

Menschenrechtsgericht: Entlassung wegen HIV-Infektion ist illegal
Ein HIV-positiver Juwelier aus Griechenland, dem wegen seiner Infektion gekündigt worden war, hat einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen.

Die Straßburger Richter rügten den griechischen Staat am Donnerstag wegen der Verletzung des Diskriminierungsverbots und des Rechts auf Privatsphäre. Der Mann hatte nach dem Verlust seines Jobs vor griechischen Gerichten geklagt und zunächst Recht bekommen. Das griechische Kassationsgericht hatte die Kündigung jedoch schließlich für rechtens erklärt, da sie dem Zweck eines "harmonischen Betriebsklimas" gedient habe. (AZ: 552/10)

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Dieses Argument hielt der Gerichtshof für Menschenrechte für unzulässig. Dass das Betriebsklima gestört gewesen sei, sei nicht die Schuld des infizierten Juweliers gewesen. Vielmehr hätten seine Kollegen medizinisch falsche Gerüchte über eine Ansteckungsgefahr in Umlauf gebracht. Die griechischen Richter hätten die Interessen des Infizierten zu wenig berücksichtigt, der in dem Streit die schwächste Partei gewesen sei.

Der Mann bekommt laut dem Urteil rund 14.000 Euro Schmerzensgeld und Prozesskostenerstattung vom griechischen Staat. Auf seinen alten Arbeitsplatz kehrt er indessen nicht zurück: Er hat mittlerweile eine Arbeit in einer anderen Firma gefunden.