Das Gericht hielt einen Fahrtweg von einer halben Stunde zur Kindertagesstätte für zumutbar und wies daher die Klage gegen die Stadt München ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Landeshauptstadt hatte einem knapp 13 Monate alten Kind einen Betreuungsplatz in einer freigemeinnützigen Kindertagesstätte angeboten, die dieselben Gebühren wie die städtischen Einrichtungen erheben (Az.: M 18 K 13.2256).
###mehr-artikel### Der zeitliche Aufwand, das Kind in die Tagesstätte zu bringen, sei sowohl von der Wohnung der Familie als auch von den Arbeitsplätzen beider Elternteile gleich, argumentierten die Richter. Dadurch werde er auf beide Erziehungsberechtigte verteilt und insofern auch für den Einzelnen reduziert.
Bereits am Mittwoch hatten sich zwei Familien mit der Stadt München auf einen günstiger gelegenen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs geeinigt, wie Gerichtssprecher Dietmar Wolff sagte. Weitere zehn Verfahren seien noch beim Verwaltungsgericht anhängig. "Das ist aber keine große Welle", sagte Wolff.
Seit August haben Eltern ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind. Kommunen sind unter bestimmten Umständen schadenersatzpflichtig, wenn sie Kindern trotz Rechtsanspruch keinen Platz bereitstellen können.