###mehr-artikel###
Die gemeinsame Erklärung von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und dem Limburger Domkapitel zum Abschluss von Lajolos Besuch am Wochenende benenne die Dinge, auf die es ankomme, sagte Otto. Danach werde der Bischof die Beratungsorgane viel deutlicher einbeziehen und eine externe Kommission mit der Überprüfung der Finanzierung des Bischofshauses beauftragen. "Es muss alles auf den Tisch", sagte Otto. "Wichtig ist, dass der Bischof jetzt den Worten Taten folgen lässt."
"Transparenzoffensive" angemahnt
Das Bistum leide im Grunde an einer Vertrauenskrise, sagte der Pfarrer. Es müsse eine "Transparenzoffensive" geben, in der deutlich werde, wie Entscheidungen zustandekämen. Der "Hofheimer Kreis" schlage zur Bewältigung der Krise die Einrichtung einer diözesanen "Kommission für Dialog und Beteiligung" vor, die Veränderungsvorschläge ausarbeiten könnte.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen den Limburger Bischof wegen des Verdachts falscher eidesstattlicher Erklärung nicht vor Oktober mitteilt. Dabei geht es darum, ob Tebartz-van Elst eine Anklage, einen Strafbefehl oder eine Verfahrenseinstellung zu erwarten hat.
Anzeige wegen falscher eidesstattlichen Erklärung
Wie die Pressesprecherin, Oberstaatsanwältin Nana Frombach, am Montag auf Anfrage mitteilte, gewährt die Staatsanwaltschaft vor dem Abschluss ihrer Ermittlungen dem Anwalt des Bischofs die übliche Akteneinsicht. Der Anwalt habe eine Fristverlängerung beantragt und könne eine schriftliche Stellungnahme einreichen, so dass sich die Bekanntgabe der Entscheidung verzögern werde.
Drei Privatleute hatten Anzeigen gegen den Limburger Bischof erstattet. Tebartz-van Elst hatte in einer eidesstattlichen Erklärung bestritten, einem "Spiegel"-Redakteur gegenüber einen Flug nach Indien in der ersten Klasse geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Interviews antwortet der Bischof jedoch, "Business-class sind wir geflogen". Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht.