Bis zur darauffolgenden Entscheidung des Familienrichters bleibe der Beschluss des Gerichts in Kraft, auf dessen Grundlage das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg die vier Kinder von der Polizei in eine Jugendhilfeeinrichtung bringen ließ, sagte Richterin Johanna Müller-Frank am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Den Eltern war in einem früheren Gerichtsverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt übertragen worden. Sie hatten sich nach Auskunft der Jugendhilfe des Landkreises fortwährend geweigert, ihre Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren in die Schule zu schicken, weil sie den Schulbesuch als unvereinbar mit ihrem christlichen Glauben sähen. Eine Beschwerde der Eltern vor dem Oberlandesgericht Frankfurt war im vergangenen April zurückgewiesen worden mit der Einschränkung, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Eltern nur während der Schulzeit entzogen werden darf.
Der Inobhutnahme der Kinder sei ein langjähriger Konflikt des Jugendamtes mit den Eltern vorausgegangen, sagte der Leiter der Abteilung Jugendhilfe des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Klaus Behnis. Mehrfache Versuche der Behörden, einen Kompromiss mit den Eltern zu finden, seien von diesen entschieden zurückgewiesen worden. So hätten die Eltern es auch abgelehnt, ihre Kinder auf eine staatlich anerkannte christliche Privatschule zu schicken.