Noch in diesem Monat soll mit der Auszahlung der staatlichen Hilfsgelder für die Hochwasseropfer begonnen werden. Mit dem Kabinettsbeschluss über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern seien dafür die Weichen gestellt worden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. In der Vereinbarung werden die Finanzhilfen für die Reparatur von Hochwasserschäden in insgesamt sieben Sonderprogrammen geregelt.Der Aufbauhilfefonds hat ein Volumen von acht Milliarden Euro. Das Geld kommt von Bund und Ländern, wobei der Bund wegen der Zuständigkeit für beschädigte Bundesstraßen und Autobahnen etwas mehr übernimmt. Nach einem vom Bundesinnenministerium erstellten Katalog haben unter anderem vom Hochwasser getroffene Betriebe, Landwirte und Forschungseinrichtungen ein Recht auf Zuschüsse. Für die Details zur Antragstellung, Prüfung und Auszahlung sind die Länder und Kommunen zuständig.
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Private Eigentümer können die Kosten für Reparaturen an Haus und Inventar demnach bis zu 80 Prozent erstattet bekommen. Der Einzelne kann damit aber nicht automatisch rechnen, weil die genaue Höhe die Länder festlegen. Bei Härtefällen besteht die Möglichkeit, mehr zu erstatten.
100 Millionen Euro aus dem Fonds stehen für die Reparatur von Schäden an Kultureinrichtungen und Denkmälern zur Verfügung. In einem ersten Schritt würden 63 Millionen Euro bereitgestellt, teilte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit. Vor allem Einrichtungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt haben große Schäden erlitten. Allein in Sachsen seien 1.700 denkmalgeschützte Gebäude beschädigt worden, so Neumann. In Sachsen-Anhalt sei besonders das Gartenreich Dessau-Wörlitz betroffen, das zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt. Die Kulturstiftung des Bundes plant ein Hilfsprogramm für Künstler im Umfang von 500.000 Euro.
Geschätzter Schaden: 442 Millionen Euro
Den Schaden der Juni-Flut an Donau und Elbe für die Landwirtschaft bezifferte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) mit rund 442 Millionen Euro. Am schwersten seien Bayern und Sachsen-Anhalt betroffen, erklärte sie. Für die Beseitigung von Schäden und die Wiederbeschaffung von Maschinen und anderen Wirtschaftsgütern stünden insgesamt rund 400 Millionen Euro bereit. Von dem Geld werden auch Ernteausfälle ausgeglichen sowie Reparaturen von Deichen bezahlt sowie vorbeugender Hochwasserschutz.
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Die Rechtsverordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Länderkammer kommt dafür am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, und der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Michael Meister (CDU) forderten die Länder zu einem klaren Votum im Bundesrat und einer schnellen Umsetzung der Vereinbarung auf.