In der "Welt" vom Mittwoch plädierte Singhammer dafür, einen bereits im Jahr 2000 von der Union in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch erneut vorzulegen. Danach soll jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses künftig strafbar sein. Bislang muss zusätzlich noch der öffentliche Frieden gefährdet sein.
"Der Gesetzentwurf hat eine neue, eine dramatische Aktualität", sagte Singhammer. Im Jahr 2000 sei die gesamte Union für diesen Gesetzentwurf gewesen. "Ich denke, dass die Bereitschaft zu handeln nach den Vorkommnissen um diesen unsäglichen Film aus den USA nun wieder wächst." Vor zwölf Jahren scheiterte die Initiative an der rot-grünen Mehrheit im Parlament.
Die FDP lehnte den Vorstoß ab. "Statt sofort die Keule einer Strafrechtsänderung herauszuholen, erwarte ich eine klare moralische Haltung unserer Gesellschaft, die sich eindeutig gegen radikal-extremistische Haltungen im Islam und im Christentum wendet", sagte Patrick Meinhardt, Sprecher der Gruppe "Christen in der FDP-Bundestagsfraktion", der "Welt".
Meinhardt warnte: "Wir sollten mit ständigen Gesetzesverschärfungen vorsichtig sein - insbesondere mit einem Antrag, der zwölf Jahre in den Schubladen versenkt war und jetzt auf einmal zur Problemlösung herausgezaubert wird." Das sei Aktionismus. Zuvor hatte bereits Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) strengere Vorschriften gegen Gotteslästerung abgelehnt.