Berliner Mädchen und Jungen dürfen getrennt unterrichtet werden

Berliner Mädchen und Jungen dürfen getrennt unterrichtet werden
Mädchen und Jungen an Berliner Schulen dürfen nach Geschlechtern getrennt unterrichtet werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgerichtes am Dienstag in einem Eilverfahren.

Demnach haben Eltern in der Bundeshauptstadt keinen Anspruch auf eine durchgehend gemeinsame Erziehung ihrer Kinder, beispielsweise im Sport- oder Schwimmunterricht.

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Zwar würden Schülerinnen und Schüler nach dem Berliner Schulgesetz grundsätzlich zusammen unterrichtet und erzogen, heißt es in der Begründung. Sie könnten jedoch zeitweise nach Geschlechtern getrennt unterrichtet und erzogen werden, sofern dies pädagogisch sinnvoll sei und einer zielgerichteten Förderung diene. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Seit Jahren Kontroverse um gemeinsamen Unterricht

Kläger sind die Eltern zweier Töchter im Alter von acht und zwölf Jahren, die eine Schule in Berlin-Zehlendorf besuchen. Dort wird der Sportunterricht teilweise nach Geschlechtern getrennt gehalten. Darin sahen die Eltern eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung, die zur Verfestigung von Rollenklischees führe, und stellten einen Eilantrag bei Gericht.

Über den gemeinsamen Schulunterricht wird seit Jahren gestritten. Gegner führen an, dass sich besonders Jungen besser im Unterricht konzentrieren könnten, wenn keine Mädchen mit in der Klasse sitzen. Immer wieder wollen muslimische Eltern ihre Töchter zudem aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht befreien. Befürworter des gemeinsamen Lernens heben dagegen den integrativen Aspekt hervor. Zudem fördere es soziale Kompetenzen. (AZ: VG 3 L 494.13)