Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe) stehen derzeit vier Großstädte in einem Rechtsstreit mit enttäuschten Eltern. Eine Umfrage des Blattes unter 27 Städten ergab demnach, dass in Köln elf Klagen, in Düsseldorf fünf sowie in Dresden und Wiesbaden je eine Klage erhoben wurden. In Darmstadt hatten am vergangenen Freitag Eltern einen Eilantrag mit einer Klage eingereicht.
Zumeist verwiesen die Rathäuser dem Bericht zufolge auf ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen. Dies war der Fall in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Dortmund, Essen, Bremen, Leipzig, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Mönchengladbach, Braunschweig und Aachen.
In den meisten Regionen kann der Anspruch erfüllt werden
Am 1. August tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige in Kraft. Nach Einschätzung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) kann er aller Voraussicht nach in den meisten Regionen Deutschlands erfüllt werden. Laut Schröder werden zum kommenden Kita-Jahr 2013/14 rund 800.000 Plätze zur Verfügung stehen - 20.000 mehr als ursprünglich als Bedarf veranschlagt war.
Die Kommunen hatten lange Zeit befürchtet, bis zum Stichtag nicht genügend Betreuungs-Plätze schaffen zu können. Auch wurden die Annahme des Bundesfamilienministeriums, dass etwa 39 Prozent der Eltern das Angebot in Anspruch nehmen würden, als zu niedrig kritisiert.