Der Verband warb am Montag in Wuppertal gemeinsam mit anderen Verbänden dafür, Mindeststandards für Haftanstalten, Polizeigewahrsam und Maßregelvollzug festzulegen. Dazu gehöre etwa eine übergangslose Fortsetzung in Freiheit begonnener Behandlungen mit Ersatzdrogen.
Jeder vierte Inhaftierte in Deutschland konsumiere illegale Substanzen oder sei wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden, hieß es. Im Justizvollzug tätige Mediziner müssten daher im Besitz der Fachkunde "Suchtmedizinische Versorgung" sein.
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"Drinnen" wie "draußen" müsse gegenüber Drogenabhängigen die gleiche Fürsorgepflicht bei der gesundheitlichen Versorgung herrschen, lautet eine weitere Forderung. Der zusätzliche Konsum nicht ärztlich verschriebener Substanzen sei ein Symptom der Abhängigkeitserkrankung vieler Gefangener und dürfe daher keine Disziplinarmaßnahmen in der Haft nach sich ziehen. Außerdem müssten drogenabhängige Gefangene anonymen Zugang zu sterilem Konsumzubehör wie Spritzen, Nadeln, Filtern und Kondomen erhalten.