Die Anwälte des Künstlers, dem die Staatsanwaltschaft das wiederholte Zeigen des verbotenen Hitlergrußes in der Öffentlichkeit vorwirft, hatten Befangenheitsanträge sowohl gegen die Vorsitzende Richterin als auch gegen den Richter, der den Befangenheitsantrag abgelehnt hatte, gestellt. Als neuer Verhandlungstermin wurde der 29. Juli festgesetzt. (AZ: 1614 Js 30173/12)
Meese hatte am 4. Juni 2012 auf einer vom Magazin "Der Spiegel" veranstalteten Diskussion an der Universität Kassel zweimal hintereinander den Hitlergruß gezeigt. Damit habe er gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen, sagte der Staatsanwalt. Meese gab das Zeigen des Grußes zwar zu, wies jedoch darauf hin, dass es sich um eine künstlerische Performance gehandelt habe. "Der Hitlergruß in der Kunst ist keine Ideologie", sagte er. Mit der Aktion, die er schon in vielen Ländern veranstaltet habe, wolle er zur "Entdämonisierung" beitragen.
"Da sprach die Kunstfigur Meese, die die Diktatur der Kunst forderte"
Die beiden "Spiegel"-Redakteurinnen, die Meese interviewt hatten und als Zeugen geladen waren, bestätigten, dass es sich bei der Veranstaltung mit dem Titel "Größenwahn in der Kunstwelt" um kein klassisches Interview gehandelt habe. "Es war klar, dass es eine Performance werden wird", sagte Ulrike Knöfel. Dies bestätigte auch Marianne Wellershoff: "Da sprach die Kunstfigur Meese, die die Diktatur der Kunst forderte", sagte sie.
Nach der auf Wunsch des Staatsanwaltes im Gerichtssaal gezeigten, rund eineinhalbstündigen Aufzeichnung von Meeses Auftritt, forderte die Verteidigung ein Sachverständigen-Gutachten. Dieses solle die Frage beantworten helfen, ob es sich bei der Veranstaltung um eine Performance gehandelt habe oder nicht. Nachdem die Vorsitzende Richterin dies mit dem Hinweis ablehnte, dass es Sache des Gerichts sei, darüber zu entscheiden, stellten die Verteidiger einen Befangenheitsantrag.
Auch gegen den dafür zuständigen Richter stellten die Verteidiger einen Antrag auf Befangenheit. Zur Begründung führten sie an, der Richter habe sich zwar ihnen gegenüber vorgestellt, einen Handschlag mit Meese jedoch mit der Begründung "das ist nicht nötig" abgelehnt. Damit habe er seine Missachtung gegenüber ihrem Mandanten zum Ausdruck gebracht.