Er sagte am Mittwoch in Berlin, die Leistungen hätten nach dem Urteil zwar praktisch auf das Hartz-IV-Niveau angehoben werden müssen. Doch halte der evangelische Wohlfahrtsverband die weiter geltenden Regelungen teilweise für "verfassungsrechtlich bedenklich".
Stockmeier kritisierte die eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Asylbewerber und die Lebensmittelverteilung in Bayern und einigen anderen Landkreisen. Die Vorrangregelung für Sachleistungen müsse endlich gesetzlich abgeschafft werden, forderte er.
Korrektur durch Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Jahr die Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als "evident unzureichend" verworfen und angeordnet, dass sie sofort, zum Teil auch rückwirkend auf die Höhe der Hartz-IV-Leistungen angehoben werden mussten. Sie lagen bis dahin rund 30 Prozent unter den Hartz-IV-Sätzen.
Der Aufforderung des Gerichts, für eine gesetzliche Neuregelung zu sorgen, ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. Die meisten Bundesländer gewähren inzwischen Geldleistungen; in Bayern gibt es vorrangig Sachleistungen.