Weiteres Gesetz zur Stärkung der Rechte von Vätern

Foto: dpa/Frank Leonhardt
Weiteres Gesetz zur Stärkung der Rechte von Vätern
An diesem Samstag (13. Juli) tritt ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Rechte von Vätern in Kraft.

Leibliche Väter können danach künftig ein Umgangsrecht mit ihrem Kind beanspruchen, auch wenn sie keine enge Beziehung zu ihm haben, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Freitag in Berlin mitteilte. Außerdem können sie von den rechtlichen Eltern Auskünfte über die Lebensverhältnisse des Kindes verlangen.

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Beide Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie dem Wohl des Kindes nicht entgegenstehen. Das Kind brauche die Sicherheit und Stabilität seiner sozialen Familie und dürfe darin nicht unnötig verunsichert werden, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Voraussetzung ist außerdem, dass der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind zeigt und eidesstattlich versichert, dass es von ihm ist.

Bisher konnte ein leiblicher Vater das Umgangsrecht nur beanspruchen, wenn er bereits einen engen Kontakt zu seinem Kind hatte. Dies war jedoch nicht möglich, wenn die rechtlichen Eltern den Kontakt nicht zuließen.

Zuletzt hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht erleichtert. Künftig üben sie es in aller Regel gemeinsam mit der Mutter aus und können das auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen. Das Gesetz trat im Mai in Kraft.