Möglich wurde dies durch eine Novelle des Arzneimittelgesetzes. Das Gesetz kann nun Anfang 2014 in Kraft treten. Danach können die Überwachungsbehörden in den Ländern künftig die Mastbetriebe strenger kontrollieren.
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Außerdem wird der Austausch zwischen den einzelnen Länderbehörden verbessert. Über eine bundesweite Datenbank bekommen die zuständigen Stellen Auskunft über den Einsatz von Antibiotika in den Betrieben. Zudem sollen Verbraucher künftig leichter an Informationen gelangen, welche Medikamente in welchem Umfang in der Tiermast verwendet werden.
Der Bundesrat hatte im März den ersten Entwurf der Novelle gestoppt und Nachbesserungen gefordert. Die Länder bemängelten vor allem die fehlende Transparenz über die Verwendung von Antibiotika in den einzelnen Betrieben. Zudem forderten sie eine Ausweitung der Novelle auf die Fischzucht. Das Gesetz bezieht sich bisher nur auf die Geflügel- oder Schweinezucht. Teil des Kompromisses ist es nun, wissenschaftlich zu prüfen, ob die Verordnung auf die Fischzucht ausgeweitet werden muss.