Stein des Anstoßes war ein Brief der hannoverschen Landeskirche an ihre Gemeinden vom 16. Mai. Darin informierte der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann über den Ablauf bei zentralen Trauerfeiern für gefallene Soldaten in Kirchen. "Aus Gründen der Gefahrenabwehr und um Störungen vermeiden zu können", hieß es darin, "wird der Kirchenvorstand in der Regel gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das Hausrecht an die Feldjäger der Bundeswehr zu übertragen."
###mehr-artikel### Der Religionslehrer Gerhard Biederbeck aus Neustadt in der Nähe von Hannover hatte die Empfehlung zunächst über das Friedensbüro Hannover öffentlich gemacht. Er sah im Vorstoß der Militärseelsorge einen bedenklichen Eingriff. "Das hohe Gut des Hausrechts" abzugeben, sei ein Akt mit starker Symbolik, meinte Biederbeck, denn das widerspreche der Barmer Theologischen Erklärung. Die sogenannte Barmer Theologische Erklärung – im Mai 1934 in Wuppertal-Barmen verabschiedet – bildete das theologische Fundament der Bekennenden Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus und beruft sich auf die klare Trennung von Staat und Kirche.
Schreiben ist nur eine Empfehlung
Walter Linkmann, Sprecher der Militärseelsorge der Evangelischen Kirche, sieht die Souveränität der Kirche nicht in Gefahr: "Eine klare Trennung zwischen Staat und Kirche besteht weiter, weil es zwei getrennte Zeremonien gibt", sagte Linkmann. Wenn beides in einem Raum stattfinde, sei es "pragmatisch, einem Part das Sicherheitskonzept zu überlassen." Darüber hinaus sei das Schreiben nur eine Empfehlung, ein Erfahrungsbericht, wie man solche Trauerfeiern am besten handhabe. "Ich verstehe, dass das Friedensbüro Hannover sich darüber ärgert, dass sich die Kirche auf den Partner Bundeswehr einlässt, aber wir als Seelsorge respektieren auch die Gewissensentscheidung, Soldat zu werden."
Der Sprecher der hannoverschen Landeskirche, Johannes Neukirch, meinte: "Es gab schon eine ganze Reihe solcher Trauerfeiern mit Beteiligung der Feldjäger. Was in der Empfehlung stand, war keine Neuerung, sondern nur der Status Quo." Die Kirchenvorstände könnten selbst entscheiden, ob sie das Hausrecht abgeben wollten. Bisher habe es keine Rückmeldung aus den Kirchengemeinden deswegen gegeben.
Ministerium: Feldjäger sorgen für Sicherheit
Biederbeck, der sowohl in der Friedensbewegung als auch in der evangelischen Kirche aktiv ist, sieht in der Empfehlung des Militärbischofs nicht nur die Trennung von Staat und Kirche gefährdet, sondern auch eine schleichende Militarisierung der Gesellschaft. Er vermutet dahinter eine politische Intention: "Die zivilen Bereiche werden immer stärker militärisch beeinflusst." Seiner Meinung nach deute das Schreiben des Militärbischofs darauf hin, dass "in Zukunft mit mehr gefallenen Soldaten und so mit häufiger vorkommenden Trauergottesdiensten zu rechnen ist."
Im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) weist man solche Vorwürfe zurück. "Die Feldjäger haben nie das Hausrecht generell beansprucht", sagte eine Sprecherin. Dies sei nur in Absprache mit Kirchen geschehen, die dankbar für Unterstützung seien. Zudem sei die Anwesenheit der Feldjäger aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, wenn etwa der Verteidigungsminister an einer Trauerfeier teilnehme. Doch sowohl dem Verteidigungsministerium als auch Biederbeck ist nach eigenen Aussagen bisher kein Gottesdienst für getötete Soldaten bekannt, bei dem es zu Störungen in der Kirche gekommen ist.
Wünsche der Hinterbliebenen an oberster Stelle
Biederbeck sieht sich in seiner Kritik an der Abtretung des Hausrechts nicht allein. "Sowohl bei linksliberalen als auch konservativen Christen hat es für Unverständnis gesorgt."
###mehr-links### Aufgrund kritischer Reaktionen aus Kirche und Öffentlichkeit hat Arend de Vries, geistlicher Vizepräsident der Landeskirche Hannover, bereits Mitte Juni eine Klarstellung verschickt, um die ausgelösten Widersprüche zu beheben. An oberster Stelle stünden weiterhin die Interessen und Wünsche der Hinterbliebenen, egal ob und welcher Religion sie angehörten, heißt es dort. Der Kirche sei bewusst, dass mit der Empfehlung, das Kirchenhausrecht den Feldjägern zu übertragen, ein "ganz sensibles Thema" berührt worden sei. Doch: "Eine Einflussnahme staatlicher Stellen auf Form und Inhalt des Gottesdienstes ist ausgeschlossen", schreibt de Vries. Zu den Widersprüchen sei es gekommen, weil im Ministerium die Frage nach dem Hausrecht nicht abschließend rechtlich geklärt gewesen und es deshalb zu widersprüchlichen Pressemeldungen gekommen sei.
Absprachen auch ohne Übertragung des Hausrechts möglich
Laut de Vries' Klarstellung empfehle die evangelische Militärseelsorge nun, "dass Kirchengemeinden im Falle geplanter Zentraler Trauerfeiern schriftliche Vereinbarungen mit der Bundeswehr treffen sollten." Auch ohne eine Übertragung des Hausrechtes könnten so Absprachen getroffen werden, "wie die Ausübung des Hausrechtes geregelt wird, den Sicherheitsanforderungen Genüge getan wird, zugleich aber auch die Interessen der Kirchengemeinde berücksichtigt werden." Eine endgültige Regelung steht also noch aus.