Gericht weist Klagen gegen Moscheebau in Nürnberg zurück
Die muslimische Ahmadiyya-Gemeinde in Nürnberg kann ihre Moschee bauen. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies am Dienstag die Klagen von Anwohnern gegen die erste Moschee mit Minarett in der Stadt ab. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass keine Nachbarschaftsrechte durch den Bau auf einem Grundstück in der Nähe des Rangierbahnhofs eingeschränkt würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: AN 9 K 12.01400)
Geklagt hatten Anwohner, die starken Besuchsverkehr und damit "unzumutbare Belästigungen" durch Parkplatz suchende Moscheebesucher befürchten. Sie argumentierten zudem, das neue Gebäude füge sich nicht in die Umgebung ein. Die Kläger können Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Stadt Nürnberg hatte für das kuppelförmige Gebäude mit einem "symbolischen" Minarett, von dem nicht gerufen werden soll, im Juli vergangenen Jahres eine Baugenehmigung erteilt. Nachdem in Nürnberg heftige Kritik an dem Moschee-Bauvorhaben laut geworden war, erließt das Rechtsamt Ergänzungsbescheide. Nichtliturgische Feiern dürfen demnach nicht länger als bis 20 Uhr dauern und Außenlautsprecher dürfen nicht angebracht werden.