Damit werde der veränderten Situation beim Nationalitätseintrag in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Rechnung getragen und der Nachzug im Rahmen der Familienzusammenführung für Spätaussiedler erleichtert, teilte die Konferenz für Aussiedlerseelsorge mit.
Der Bundestag hatte am Donnerstag mit großer Mehrheit für einen Gesetzentwurf aus dem Bundesrat gestimmt, der Härtefallregelungen für Angehörige vorsieht, die nicht in der Lage sind, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben. Zur Einreise nach Deutschland müssen diese in der Regel nachgewiesen werden. Das von Niedersachsen initiierte Gesetz sieht vor, vom Nachweis von Sprachkenntnissen abzusehen, wenn ein Einreiseantragsteller durch Krankheit oder Behinderung am Erlernen der Sprache gehindert ist.