"Wir wissen, dass eine Wiedergutmachung überhaupt nicht möglich ist", unterstrich die rheinische Vizepräses Petra Bosse-Huber am Montag in Düsseldorf. Mit der Zahlung eines Betrags von bis zu 5.000 Euro wolle die rheinische Kirche aber zum Ausdruck bringen, "dass wir das Leid der Betroffenen wahrnehmen und anerkennen". Die Summe mache deutlich, "es geht nicht um eine Lappalie", es handele sich aber auch nicht um eine Entschädigung.
Finanzielle Leistungen beantragen können nach Bosse-Hubers Worten Betroffene, die sexualisierte Gewalt durch hauptberufliche Mitarbeiter der rheinischen Kirche erlitten haben und deren Ansprüche gegen die Täter nicht mehr durchsetzbar sind. Über die Anträge entscheide eine unabhängige Kommission. Eine Zahlung bei Fällen, in denen die Täter ehrenamtliche kirchliche Mitarbeiter waren oder sind, sei derzeit noch nicht möglich.
Ermittlungen gegen 24 Pfarrer und Kirchenbeamte
Die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung sei ein weiterer Baustein im bereits seit zehn Jahren geltenden verbindlichen Verfahren der rheinischen Kirche bei Missbrauchsverdacht, erläuterte Bosse-Huber. Dieses biete Opfern Hilfe und Beratung und regele die disziplinarische sowie strafrechtliche Verfolgung der Täter.
Seit dem Start des Verfahrens vor zehn Jahren ermittelte die rheinische Kirche disziplinarrechtlich gegen 24 Pfarrer und Kirchenbeamte. Dabei wurden den Angaben zufolge sechs Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, drei Täter wurden aus dem Dienst entlassen. In den anderen Fällen reichten die Maßnahmen von Verweisen über Geldbußen bis hin zum Verlust der Ordinationsrechte.