Die Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Nach einem am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichen Beschluss müssen Homosexuelle auch vom Ehegattensplittung profitieren können.
Das Gericht verlangte, dass die entsprechenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu neuen Vorgaben übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es. Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit dem 1. August 2001.
FDP: "Schuss vor den Bug der Union"
Die entsprechenden Vorschriften im Einkommenssteuergesetz, die Ehegattensplitting nur für Eheleute ermöglichen, verstoßen dem Richterspruch zufolge gegen den im Grundgesetz verankerten allgemeinen Gleichheitssatz. Es gebe keine hinreichend gewichtigen Sachgründe für die Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartner.
Die FDP sprach von einem "Schuss vor den Bug der Union, die sich in dieser Frage als Blockierer erwiesen hat". Generalsekretär Patrick Döring sagte in Berlin an den Koalitionspartner gewandt: "Es ist ein Trauerspiel, dass CDU und CSU nicht von sich aus zu einer Gesetzesänderung bereit waren."
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wieder habe Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht gegeben, so der Verband.
Volker Beck "überglücklich"
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, ist "überglücklich" über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Beck sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin, mit dem Sieg im Steuer- und Adoptionsrecht werde die Diskriminierung überwunden.
"Die Koalition ist blamiert", sagte Beck. Union und FDP hätten noch bei den Verhandlungen über das Jahressteuergesetz die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften verhindert. Nun müsse die Gleichstellung unverzüglich vom Bundestag beschlossen werden, forderte Beck: "Unser Gesetz liegt im Ausschuss."
Das Gericht hatte entschieden, die Ungleichbehandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften im Steuerrecht sei verfassungswidrig. Es verlangte, das Ehegattensplitting müsse rückwirkend vom 1. August 2001 an gelten, dem Termin zu dem die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland eingeführt worden waren.