Wie ihr stellvertretender Sprecher Carsten Rinio am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, gehen die Ermittlungen auf drei Anzeigen von "Privatleuten" gegen den katholischen Bischof wegen von ihm abgegebener eidesstattlicher Erklärungen zurück. Die Behörde wirft Tebartz-van Elst (53) vor, eine falsche Aussage über ein Gespräch mit einem "Spiegel"-Redakteur gemacht zu haben, bei dem es um ein First-Class-Upgrade bei einem Indien-Flug ging.
Der Beschuldigte habe rechtliches Gehör bekommen, teilte Staatsanwalt Rinio mit. Seine Anwälte hätten zu den Vorwürfen eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht.
Upgrade bei Indienflug
Das Bistum Limburg hatte dem "Spiegel" auf Anfrage im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass Tebartz-van Elst für seinen Indienflug die Businessklasse gebucht, aber mit Bonusmeilen und privater Zuzahlung ein "Upgrade" gewählt habe. Der Begriff "erste Klasse" wurde vermieden und erst Monate später zugegeben. Auf die Nachfrage eines Redakteurs im persönlichen Interview: "Aber erster Klasse sind sie doch geflogen?" antwortete der Bischof: "Businessklasse sind wir geflogen."
Gegen die entsprechende Berichterstattung des "Spiegels" erwirkte der Bischof vor Gericht eine einstweilige Anordnung und bestritt mit einer eidesstattlichen Versicherung, die betreffenden Worte zu dem Redakteur gesagt zu haben. Nachdem "Spiegel Online" einen Video-Mitschnitt des Gesprächs veröffentlicht hatte, der die Antwort des Bischofs belegte, gingen drei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Limburg wegen falscher eidesstattlicher Versicherung ein. Die Limburger Behörde reichte die Anzeigen an die Hamburger Staatsanwaltschaft weiter.