Wie die kenianische Tageszeitung "The Standard on Saturday" am Samstag berichtete, geht eine entsprechende Initiative auf die kenianische Regierung zurück. Der im März neu gewählte Präsident Uhuru Kenyatta und Vize-Präsident William Ruto müssen sich in den kommenden Monaten in zwei getrennten Verfahren vor dem Weltstrafgericht verantworten. Die Anklage wirft ihnen vor, die ethnische Gewalt nach der Präsidentschaftswahl von 2007 geschürt zu haben. Damals wurden etwa 1.300 Menschen getötet.
Die Mitglieder der Afrikanischen Union feiern an diesem Wochenende in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba das 50-jährige Bestehen der Afrikanischen Union (AU) beziehungsweise ihrer Vorgängerorganisation, der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Wie "The Standard" berichtet, wird Kenia den übrigen Staatschefs eine Resolution zur Abstimmung vorlegen, in der sie Den Haag dazu auffordern, die beiden Verfahren an ein kenianisches Gericht zu übergeben oder selbst neu zu ermitteln. Ein entsprechender Vorstoß beim UN-Sicherheitsrat scheiterte vor wenigen Tagen. Dritte Alternative ist der Austritt aus dem Statut von Rom. Damit würden die afrikanischen Staaten nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs unterstehen.
Vorwurf der Einseitigkeit
Die Gruppe der 34 afrikanischen Länder, die das römische Statut unterzeichnet haben, ist die größte innerhalb der 122 Unterstützer-Staaten des Internationalen Strafgerichtshofs. Der von dem Tribunal gesuchte sudanesische Präsident Omar al-Bashir äußerte vor dem Gipfel seine Zustimmung zu der Initiative. Unterstützung kommt dem Vernehmen nach auch von Äthiopien, Uganda und einer Reihe weiterer Staaten.
Insgesamt sind 15 Verfahren vor dem Gericht anhängig, 23 Haftbefehle wurden veröffentlicht. Im März 2012 erging das erste Urteil gegen den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga wegen des Einsatzes von Kindersoldaten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Weil alle Ermittlungen bisher in afrikanischen Ländern geführt werden, sieht sich das Weltstrafgericht mit dem Vorwurf der Einseitigkeit konfrontiert. Das Tribunal darf nur dann tätig werden, wenn die Justiz des jeweiligen Landes einen Fall nicht verfolgen will oder kann.