Der VGH wies am Freitagabend in einer Eilentscheidung die Beschwerde der Stadt Karlsruhe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurück, wie das Gericht und die Stadt mitteilten. Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ: 1 S 1108/13).
Es lägen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte vor, dass aus der Versammlung heraus Straftaten begangen werden könnten oder dass aufgrund des Themas der Versammlung gegen Tatbestände der Volksverhetzung verstoßen werde, heißt es weiter. Die Stadt könne lediglich hinsichtlich der Demonstrationsstrecke Auflagen erlassen. Karlsruhe hatte am Dienstag die Nazi-Demonstration aus Sicherheits- und Ordnungsgründen verboten, am Donnerstag setzte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Sofortvollzug des verhängten Versammlungsverbots aus.
Bündnis ruft zu Gegendemonstration auf
"Wir haben es als unsere Aufgabe angesehen, die Frage der Zuverlässigkeit im Rechtsweg zu klären", sagte Bürgermeister Wolfram Jäger (CDU). Oberstes Ziel sei es nun sicherzustellen, "dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung am morgigen Samstag nicht gefährdet wird". Rechtsextreme aus ganz Deutschland wollen am Nachmittag unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz" eine Kundgebung abhalten. Anschließend ist ein Demonstrationszug zum Bundesverfassungsgericht geplant, erwartet werden mehr als 300 Teilnehmer.
Dagegen wendet sich ein Bündnis aus mehr als 100 Initiativen, Kirchen und Verbänden, die zu Kundgebungen und einer Gegendemonstration aufgerufen haben. Auch die Stadt wird eine öffentliche Gegenveranstaltung abhalten. Mit rund 290 große Fahnen mit dem Titel "Karlsruhe zeigt Flagge" stellt sich die Stadt gegen Rassismus.