Das Gericht setzte laut einer Mitteilung vom Donnerstagabend den Sofortvollzug des von der Stadt Karlsruhe verhängten Versammlungsverbots aus. Die Stadt reichte daraufhin Beschwerde beim obersten Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg ein.
Das städtische Verbot stelle einen rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar, argumentierte das Gericht. Auch wenn man mit dem Inhalt der Demonstration nicht einverstanden sei, dürfe man das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit nicht einschränken, lautet die Begründung. Die Stadt hatte am Dienstag die Neonazi-Demonstration aus Sicherheits- und Ordnungsgründen verboten.
Rechtsextreme aus ganz Deutschland wollen am Samstag unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz" eine Kundgebung abhalten. Anschließend ist ein Demonstrationszug zum Bundesverfassungsgericht geplant. Erwartet werden nach Veranstalterangaben mehr als 300 Teilnehmer. Unterdessen hat ein Bündnis aus mehr als 60 Initiativen, Kirchen und Verbänden zu einer Gegendemonstration aufgerufen.