Künftig sollen in den sechs Kirchenkreisen zwischen Nordsee und Dammer Bergen je drei hauptamtliche Kirchenmusiker beschäftigt werden, beschloss die Synode der evangelischen Kirche am Donnerstag in Rastede bei Oldenburg. Dazu wurde in erster Lesung einstimmig ein entsprechendes Kirchengesetz verabschiedet. Die Zahl der hauptamtlichen Kantoren steige nun von 13 auf 18, sagte Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser dem epd.
Künftig sollen den Angaben zufolge so jährlich 1,26 Millionen Euro für die Kirchenmusik ausgegeben werden. Oldenburg schließe damit zu den anderen 19 Landeskirchen in Deutschland auf, erläuterte der Synodale Götz Strömsdörfer im Gespräch mit dem epd. Dort gebe es im Durchschnitt einen hauptamtlichen Kirchenmusiker auf 14.000 Gemeindemitglieder, in Oldenburg seien es bisher 34.000 Gemeindemitglieder gewesen.
Das Gremium hatte über zwei Jahre das Gesetz über den kirchenmusikalischen Dienst erarbeitet. Darin heißt es, die Kirchenmusik sei eine Grundform der Verkündigung des Evangeliums und des Lobes Gottes. Sie zähle deshalb zu den unverzichtbaren Bestandteilen des kirchlichen Lebens. Mit dem Plus an Personal möge "die kirchenmusikalische Arbeit aufblühen", sagte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Hanspeter Teetzmann. Zur oldenburgischen Landeskirche gehören 117 Gemeinden mit rund 443.000 Mitgliedern.