Der Politiker betonte im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst in Berlin jedoch auch, dass die Leistungen keine "Almosen" oder "Privilegien" der Kirchen seien: "Sie basieren auf historischem Recht."
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Die Zahlungen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang nicht umgesetzt wurde.
Ruppert plädiert für "partnerschaftliche Gespräche" mit den Kirchen, "um zunächst einen klaren Blick auf den komplizierten Tatbestand zu erzeugen". So hätten die Staatsleistungen in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Funktionen, auch die Frage der Kosten einer Ablösung müsse diskutiert werden. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Entkirchlichung der Gesellschaft rate er den Kirchen ihrerseits, "aktiv über das Thema nachzudenken".