Mehr Rechte für ledige Väter: Neues Sorgerecht tritt in Kraft

Mehr Rechte für ledige Väter: Neues Sorgerecht tritt in Kraft
Heute (Pfingstsonntag) tritt das neue Sorgerecht in Kraft. Es soll dazu führen, dass auch unverheiratete Eltern möglichst gemeinsam für ihre Kinder verantwortlich sind.

Der Vater erhält das Sorgerecht leichter als bisher und kann auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht vor Gericht durchsetzen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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Bisher haben getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn sie verheiratet sind oder waren oder wenn sie sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden hatten. Künftig hat die Mutter zwar weiterhin bei der Geburt das alleinige Sorgerecht, der Vater kann dann aber beantragen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.