Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagsausgabe) beschloss der Hamburger Senat eine entsprechende Vorlage, die Anfang Juni in die Länderkammer kommen soll. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte der Zeitung, die Initiative werde von den rot-grün regierten Ländern unterstützt.
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Das Vorhaben tritt dem Bericht zufolge in direkte Konkurrenz zu einer Gesetzesinitiative von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Während Bahr die Regelungen gegen Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch unterbringen möchte, ziele die Länderinitiative auf eine Verankerung im Strafgesetzbuch ab.
Laut Prüfer-Storcks wird mit dem Hamburger Modell ein deutlich größerer Personenkreis erreicht: "Durch die Verankerung im Sozialgesetzbuch schützt das Vorhaben der Koalition nur gesetzlich Versicherte. Für privat Versicherte gelten die Regeln nicht." Das sei eine große Schwäche der schwarz-gelben Initiative, sagte die Senatorin. Knapp neun Millionen Menschen in Deutschland sind vollständig bei einer privaten Krankenkasse versichert.
Konkret soll laut "Süddeutscher Zeitung" ein neuer Straftatbestand mit dem Namen "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" eingeführt werden. Wer als Arzt beispielsweise ein bestimmtes Medikament verordnet und dafür vom Hersteller Geld erhält, soll mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können. In besonders schweren Fällen soll es sogar bis zu fünf Jahre Haft geben.