Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck am Mittwoch mitteilte, besteht kein hinreichender Straftatverdacht gegen die ehemalige Bischöfin Maria Jepsen (Hamburg) und Altbischof Karl Ludwig Kohlwage (Lübeck) sowie Heide Emse, bis 2001 Pröpstin in Ahrensburg (Kreis Stormarn), und Detlev Nonne, bis 2004 Personalchef der Nordelbischen Kirche.
Ihnen wurde vorgeworfen, schon frühzeitig erfahren zu haben, dass der Ahrensburger Pastor K. Jugendliche missbraucht hat. Dennoch sollen sie nichts dagegen unternommen haben. 13 Opfer haben sich mittlerweile bei der Kirche gemeldet. Öffentlich bekannt wurden die Taten erst 2010, als ein Opfer einen Brief an die damalige Bischöfin Jepsen schickte. Pastor K. gestand die Taten und quittierte den Kirchendienst. Bischöfin Jepsen trat im Juli 2010 zurück.
Gesetzlich nicht verpflichtet, Informationen weiterzugeben
Wie Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders jetzt erklärte, waren die früheren Funktionsträger "unter strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht verpflichtet, ihnen zuteil gewordene Informationen über Fälle sexuellen Missbrauchs durch den ehemaligen Pastor K. in Ahrensburg an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten". Vorgesetzten Bediensteten kirchlicher Institutionen weise das Recht nicht die Aufgabe zu, "Belange der Strafrechtspflege wahrzunehmen". Eine "Unterlassenstäterschaft" komme laut Strafgesetzbuch in diesem Fall nicht in Betracht.
Der Tatbestand der Strafvereitelung träfe nur zu, "wenn etwa zur Strafanzeige entschlossene Personen durch unlautere Mittel von der Realisierung ihrer Absicht abgebracht worden wären oder auch nur abgebracht werden sollten", fügte Anders hinzu: "Anhaltspunkte, die geeignet wären, einen solchen Verdacht zu stützen, haben die Ermittlungen nicht, auch nicht im Ansatz, ergeben."
Schon 1999 soll Pröpstin Vorwürfe gekannt haben
Auslöser der Ermittlungen war offenbar eine Strafanzeige zweier Kirchenmitglieder aus dem Kreis Stormarn. Ihr Vorwurf: Schon im Jahr 1999 habe die damalige Ahrensburger Pröpstin Heide Emse das Kirchenamt in Kiel und die Kirchenleitung, zu der damals Jepsen und Kohlwage gehörten, über die Taten von Pastor K. informiert, der seit 1973 in Ahrensburg wirkte. Dennoch sei K. nur versetzt worden, die Staatsanwaltschaft sei nicht informiert worden.
Die evangelischen Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern hatten sich Pfingsten 2012 zur "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland" zusammengeschlossen. Mit 2,3 Millionen Mitgliedern in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Nordkirche die fünftgrößte unter den deutschen Landeskirchen.