Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte am Dienstagabend in Berlin, das Parlament entspreche damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die zum 15. Mai und 15. August fälligen Zahlungen in Höhe von jeweils 303.000 Euro würden geleistet.
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Die NPD muss an die Bundestagsverwaltung für einen gefälschten Rechenschaftsbericht 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Verwaltung wollte diese Strafzahlung mit den Abschlagszahlungen, die der NPD aus der Parteienfinanzierung zustehen, verrechnen. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber am Dienstag, dass die Zahlungen vorläufig weitergehen müssten.
Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer Folgenabwägung. Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken, hieß es im Urteil (2 BvR 547/13). Darin wird aber auch deutlich gemacht, dass es möglicherweise eine Verrechnung mit späteren Abschlagszahlungen geben kann. Lammert betonte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Vorentscheidung zugunsten der NPD sei.