Ein gesetzliches Verbot lediglich "des gewerbsmäßigen, also gewinnorientierten Handelns" greife zu kurz, erklärte der Ständige Rat der Konferenz am Mittwoch in Bonn. Eine solche Engführung könnte den Eindruck erwecken, "alle nicht kommerziellen Formen seien als legitim zugelassen".
###mehr-artikel###Hintergrund ist der vom Bundeskabinett Ende August gebilligte Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Die Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen.
Die katholische Kirche begrüße Initiativen zur Reduzierung der "alarmierend" gestiegenen Zahl von Fällen des begleiteten Suizids, erklärten die Bischöfe. Die Beihilfe zur Selbsttötung dürfe nicht zu einer normalen, gesellschaftlich anerkannten Dienstleistung werden. Die Förderung jeder Form von institutionalisierter Suizidhilfe sei daher ethisch verwerflich.
Menschenwürdige Sterbebegleitung zur Aufgabe machen
Die Bischöfe fordern eine Ausweitung der Hospizangebote und eine Verbesserung der palliativ-medizinischen Versorgung. Eine menschenwürdige Sterbebegleitung, die sich an "den Grundsätzen der Leidminderung, Zuwendung und Fürsorge orientiert und die jede Form der Unterstützung zur Selbsttötung entschieden ablehnt" sei Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Der Wunsch zu sterben, werde oft erst aus Verzweiflung geboren. Oft sei er nicht von Dauer, wenn dem Kranken liebevolle Begleitung zuteilwerde.
Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte eine Änderung des Gesetzentwurfs zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gefordert: "Solange es für das Verbot entscheidend auf die Gewerblichkeit ankommen soll, wie das der Gesetzentwurf vorsieht, bietet der Straftatbestand zu viele Schlupflöcher", erklärte Merk am Dienstag: "Wir müssen die Strafbarkeit deshalb auf jegliche organisierte Sterbehilfe ausdehnen."
Merk kritisierte in diesem Zusammenhang die Sterbehilfeorganisation des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Dieser versuche, das geplante Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe bereits zu umgehen, bevor es in Kraft ist. Merk: "Die Versuche von Herrn Kusch, durch eine Sterbehilfe mit einer zynischen 'Geld-zurück-Garantie' den Eindruck zu erwecken, seine Organisation sei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet," zeigten, dass das Gesetz in diesem Punkt dringend nachgebessert werden muss, heißt es in einer Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums.