"Religiöse Symbole haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Das Kreuz ist eine Bedrohung für Nichtchristen", zitiert die "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe) Mahmut Tanal, einen türkischen Parlamentsabgeordneten der Oppositonspartei CHP.
Matthias Kopp, Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, stellte sich hinter die Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts für das Kruzifix: "Das Kreuz gehört dahin, wo es hängt: in den Gerichtssaal."
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Der CDU-Poliktiker Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, sieht ebenfalls keinen Grund, das Kreuz abzunehmen: "Es symbolisiert Nächstenliebe und Toleranz und ist Ausdruck unserer christlich-abendländischen Wurzeln. Es ist gut und richtig, auch im Gericht daran erinnert zu werden." Der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer sagte der "Bild"-Zeitung: "Es gilt die deutsche Rechtsordnung. Das Kreuz bleibt."
Das Aufhängen von Kreuzen in deutschen Gerichten ist nicht einheitlich geregelt. Es sorgte in der Vergangenheit indes immer wieder für Streit. In Nordrhein-Westfalen führte die Entscheidung der Justiz, nach dem Umzug in das neue Düsseldorfer Amts- und Landgericht im März 2010 auf Kreuze zu verzichten, zu Protesten der Kirchen.
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Nach Gesprächen kam man überein, dass zwar in den Sitzungssälen keine Kreuze mehr aufgehängt werden, allerdings an einem anderen Ort im Gerichtsgebäude ein Kreuz angebracht wird. Das Landgericht Saarbrücken urteilte 2001, das christliche Symbol müsse entfernt werden, wenn ein Betroffener damit sein Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verletzt sieht.
In dem am Montag eröffneten Prozess in München sind Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) angeklagt. Die Terrorgruppe soll in den Jahren 2000 bis 2007 insgesamt zehn Menschen ermordet haben. Die Mehrzahl der Opfer waren Muslime, zahlreiche Angehörigen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.