Fronten über Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen weiter verhärtet

Fronten über Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen weiter verhärtet
Im Streit über das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bleiben die Fronten zwischen Gewerkschaften und Kirchen weiter verhärtet.

"Das muss man ausfechten", sagte DGB-Vorsitzender Michael Sommer am Freitag auf dem evangelischen Kirchentag in Hamburg. Tarifautonomie sei ein Freiheitsrecht, Streikrecht dürfe auch Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen nicht vorenthalten werden, argumentierte Sommer. Er stellte in Aussicht, dass die Arbeitnehmerorganisation notfalls bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen werde.

Hingegen sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, der kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht biete den Gewerkschaften eine volle Parität. Der sogenannte Dritte Weg führe zu besseren Ergebnissen. "Da sind wir keine schlechten Arbeitgeber", ergänzte Schneider. Die Probleme ließen sich anders als mit einem Streik lösen, zeigte sich der EKD-Repräsentant mit Hinweis auf die Dienstgemeinschaft in kirchlichen Einrichtungen überzeugt. Schneider äußerte zudem Bedauern darüber, dass es in diesem Streit derzeit Funkstille zwischen den Beteiligten gebe.

Bei einer Veranstaltung zur Zukunft der Arbeitswelt unterstrichen Sommer und Schneider zugleich die breite Übereinstimmung zwischen Gewerkschaften und Kirchen beim Eintreten für menschenwürdige Arbeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. An diesem Samstag wollen Kirchentagspräsident Gerhard Robbers und ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske auf dem Kirchentag über das kirchliche Arbeitsrecht diskutieren. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte Mitte April Verfassungsbeschwerde gegen ein umstrittenes Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes eingelegt, das den Sonderweg bei der Festlegung der Arbeitsentgelte und -bedingungen für Mitarbeiter von Diakonie und Kirche grundsätzlich bestätigt hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung von ver.di und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, auch in kirchlichen Einrichtungen wie Diakonie und Caritas streiken zu dürfen. Das sei durch die im Grundgesetz festgelegte sogenannte Koalitionsfreiheit gewährleistet. Die Kirchen bestehen dagegen auf ihr ebenfalls im Grundgesetz verankertes Selbstbestimmungsrecht.

Danach können sie die kirchlichen Arbeitsverhältnisse selbst auf dem sogenannten Dritten Weg regeln. Kirchliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten bilden danach eine Dienstgemeinschaft im christlichen Auftrag. Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrung sind dabei ausgeschlossen.