Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro müsse als Richtschnur für die "prekäre Beschäftigungsform" gelten, sagte der SPD-Politiker am Freitag im WDR. Zudem forderte Schneider für den Minijobbereich verstärkte Kontrollen bei der Einhaltung gesetzlicher Regelungen wie Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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Eine aktuelle Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) habe ergeben, dass in nur 30 Prozent der untersuchten Fälle diese Leistungen gewährt würden. "Die Betroffenen müssen ihre Rechte auch geltend machen", betonte der Minister. Kontrollen seien über den Zoll und den staatlichen Arbeitsschutz möglich.
Das Arbeitsmarktinstrument der Minijobs hat nach Ansicht des Ministers "beschäftigungspolitisch versagt". Unter zehn Prozent der Minijobber schafften es, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Rund sieben Millionen Minijobs könne man jedoch nicht von heute auf morgen abschaffen, sagte Schneider.